Unser Erinnerungsservice
Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und medizinisch notwendige Kontrollen können im Alltag leicht in Vergessenheit geraten. Auf Wunsch erinnern wir Sie per E-Mail, wenn nach den in unserer Praxis vorliegenden Informationen eine Untersuchung oder Impfung fällig wird.
Freiwilliger Service
Wir erinnern Sie, wenn etwas fällig wird
Voraussetzung ist, dass uns der Anlass und der voraussichtliche Zeitpunkt bekannt sind und Sie der Erinnerung per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
Woran wir erinnern können
Typische Anlässe für eine Erinnerung
Impfungen
Fällige oder empfohlene Impfungen, soweit der Impfstatus in unserer Praxis bekannt und dokumentiert ist.
Vorsorge und Früherkennung
Anstehende Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, soweit der nächste Zeitpunkt aus unseren Unterlagen hervorgeht.
Kontrolluntersuchungen
Medizinisch notwendige Kontrollen, wenn der nächste vorgesehene Zeitpunkt in Ihrer Patientenakte dokumentiert ist.
Individuelle Verlaufskontrollen
Weitere Untersuchungen oder Kontrollen, die wir im Rahmen Ihrer Behandlung ausdrücklich mit Ihnen vereinbart haben.
Damit es zuverlässig funktioniert
Damit wir Sie zuverlässig erinnern können
Wir können Sie nur an Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Kontrollen erinnern, deren Anlass und Fälligkeit in unserer Praxis bekannt und dokumentiert sind.
- Sie haben ausdrücklich in die Kontaktaufnahme per E-Mail eingewilligt.
- Ihre aktuelle E-Mail-Adresse ist in unserer Praxis hinterlegt.
- Anlass und voraussichtlicher Fälligkeitstermin sind in Ihrer Patientenakte dokumentiert.
- Außerhalb unserer Praxis durchgeführte Impfungen und Untersuchungen werden uns mitgeteilt.
Besonders nach Impfungen oder Untersuchungen in anderen Praxen ist es hilfreich, wenn Sie uns die entsprechenden Informationen zukommen lassen. Nur so können unsere Unterlagen aktuell bleiben.
Wichtig
Der Erinnerungsservice ist eine zusätzliche Unterstützung
Unser Erinnerungsservice kann nicht garantieren, dass jede medizinisch sinnvolle Untersuchung automatisch erfasst wird oder jede Nachricht rechtzeitig zugestellt werden kann.
Bitte behalten Sie vereinbarte Termine, Kontrollintervalle und Ihre eigene Gesundheitsvorsorge weiterhin selbst im Blick.
Nicht für akute Anliegen
Der Erinnerungsservice ersetzt keinen Kontakt zur Praxis
Der Service ist nicht für akute Beschwerden, dringende medizinische Fragen oder kurzfristige Terminabsprachen gedacht.
Nutzen Sie dafür bitte unsere regulären Kontaktmöglichkeiten. Bei lebensbedrohlichen Beschwerden wählen Sie 112.
Weitere Kommunikation
Hinweise und bereitgestellte Befunde
Über den vereinbarten Kommunikationsweg können wir Ihnen je nach Anlass außerdem Hinweise oder von uns bereitgestellte Befunde übermitteln.
Welche Informationen auf diesem Weg sinnvoll übermittelt werden können, richtet sich nach dem jeweiligen Anlass.
Einwilligung und Widerruf
Sie entscheiden, ob Sie den Service nutzen möchten
Die Teilnahme am Erinnerungsservice ist freiwillig. Voraussetzung ist Ihre Einwilligung zur Kontaktaufnahme per E-Mail.
Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte informieren Sie uns außerdem, wenn sich Ihre E-Mail-Adresse ändert.
Informationen vollständig halten
Hausärztliche Koordination erleichtert den Überblick
Für einen möglichst vollständigen Überblick über Ihre Behandlung ist es wichtig, dass uns relevante Untersuchungen und Behandlungen außerhalb unserer Praxis bekannt sind.
Im Hausarztprogramm (HZV) wird die hausärztliche Koordination besonders systematisch unterstützt.
Erinnerungsservice aktivieren
Möchten Sie von uns erinnert werden?
Wenn Sie unseren Erinnerungsservice nutzen möchten, können Sie uns online Ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme per E-Mail erteilen.
Danach können wir Sie erinnern, soweit uns die notwendigen Informationen und Fälligkeitstermine vorliegen.