Vorsorge & Früherkennung
Vorsorgemedizin
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen können helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Erkrankungen möglichst rechtzeitig zu behandeln. Welche Untersuchungen und Impfungen für Sie grundsätzlich vorgesehen oder empfohlen sind, hängt unter anderem von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und persönlichen Risikofaktoren ab.
Persönliche Orientierung
Welche Vorsorge und Impfungen kommen für mich infrage?
Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine persönliche Orientierung zu Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, die für Sie grundsätzlich relevant sein können. Bereits durchgeführte Untersuchungen und Impfungen kann der Check nicht berücksichtigen – den tatsächlichen Bedarf klären wir bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen.
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Ihre persönliche Übersicht
Diese Vorsorge und Impfungen sollten Sie im Blick behalten
Vorsorge & Früherkennung
Impfungen
Die Anzeige bedeutet nicht automatisch, dass eine Untersuchung oder Impfung aktuell fällig ist.
Der Check weiß nicht, welche Untersuchungen bereits durchgeführt wurden oder welche Impfungen Sie schon erhalten haben. Bringen Sie deshalb Ihren Impfpass und – soweit vorhanden – relevante Vorbefunde mit.
Beschwerden oder auffällige Befunde sollten unabhängig von den hier genannten Vorsorgeintervallen ärztlich abgeklärt werden.
Gesundheitsuntersuchung
Der hausärztliche Check-up
18 bis 34 Jahre
Gesetzlich Versicherte haben zwischen 18 und 34 Jahren einmalig Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung.
Dabei geht es unter anderem um Ihre gesundheitliche Vorgeschichte, Risikofaktoren, Blutdruck, eine körperliche Untersuchung und Ihren Impfstatus.
Laboruntersuchungen erfolgen in dieser Altersgruppe, wenn entsprechende Risikofaktoren vorliegen.
Ab 35 Jahren
Ab dem 35. Geburtstag kann der Check-up alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.
Dazu gehören unter anderem Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung sowie die Bestimmung von Blutzucker und Cholesterin.
Zusätzlich besteht ab 35 Jahren einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C.
Auch ein aktueller Impfstatus gehört zu einer guten Vorsorge. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Impfungen und Impfberatung .
Früherkennung
Wichtige gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen
Hautkrebs-Screening
Ab 35 Jahren besteht für gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening.
Darmkrebs-Früherkennung
Frauen und Männer können ab 50 Jahren zwischen einem Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre und bis zu zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von zehn Jahren wählen.
Krebsvorsorge für Männer
Männer haben ab 45 Jahren jährlich Anspruch auf die gesetzliche Krebsfrüherkennung mit Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane und Tastuntersuchung der Prostata.
Bauchaortenaneurysma
Gesetzlich versicherte Männer ab 65 Jahren haben Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader zur Früherkennung eines Aneurysmas.
Gebärmutterhalskrebs
Frauen von 20 bis 34 Jahren können jährlich einen Pap-Abstrich wahrnehmen.
Ab 35 Jahren wird alle drei Jahre ein Ko-Test aus HPV-Test und Zytologie angeboten.
Brustkrebs-Früherkennung
Ab 20 Jahren gehört eine jährliche klinische Untersuchung der Brust zur gesetzlichen Krebsfrüherkennung.
Zusätzlich besteht von 50 bis 75 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf das organisierte Mammographie-Screening.
Chlamydien-Screening
Sexuell aktive Frauen können bis zum 25. Geburtstag einmal jährlich ein Chlamydien-Screening mittels Urinprobe wahrnehmen.
Neu seit 2026
Lungenkrebs-Früherkennung für langjährige Raucherinnen und Raucher
Seit April 2026 gehört die Lungenkrebs-Früherkennung für bestimmte aktive und ehemalige langjährige Raucherinnen und Raucher zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Programm richtet sich an Personen von 50 bis 75 Jahren. Erforderlich sind unter anderem mindestens 25 Rauchjahre und mindestens 15 Packungsjahre.
Bei ehemaligen Raucherinnen und Rauchern darf der Rauchstopp weniger als zehn Jahre zurückliegen.
Die Früherkennung erfolgt einmal jährlich mit einer Niedrigdosis-Computertomographie bei entsprechend qualifizierten radiologischen Stellen.
Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird vor der Untersuchung ärztlich geprüft.
Über die Standardprogramme hinaus
Weitere Vorsorgeleistungen in unserer Praxis
- Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen
- Überprüfung des Impfstatus und Impfberatung
- Beratung bei familiärer Belastung oder besonderen gesundheitlichen Risiken
- reisemedizinische Beratung
- Tauch- und Sporttauglichkeitsuntersuchungen
- Führerscheinuntersuchungen
- berufliche Eignungsuntersuchungen
- individuell sinnvolle Laboruntersuchungen
- strukturierte Behandlung chronischer Erkrankungen im Rahmen der Disease-Management-Programme (DMP)
Wichtig zu wissen
Vorsorgeprogramm und medizinische Abklärung sind nicht dasselbe
Die genannten Altersgrenzen und Zeitabstände beziehen sich auf reguläre Früherkennungsprogramme beziehungsweise allgemeine Impfempfehlungen.
Bei Beschwerden, auffälligen Befunden, familiären Belastungen oder besonderen Risikofaktoren können Untersuchungen unabhängig von diesen Altersgrenzen medizinisch erforderlich sein.
Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, besprechen wir einschließlich der entstehenden Kosten vorab mit Ihnen.
Medizinische Grundlage
Quellen und Stand
Stand des Checks: 07.09.2026. Die Impfhinweise orientieren sich an den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Für den Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter bei Impfungen ist die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich. Die dargestellten Früherkennungsleistungen orientieren sich an den geltenden G-BA-Richtlinien.
- STIKO-Empfehlungen 2026, Version 5
- STIKO: aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung 2026
- G-BA: Früherkennungsuntersuchungen im Überblick
- G-BA: Schutzimpfungen
Die im Juli 2026 geänderte STIKO-Empfehlung zu COVID-19 ist im Check bereits fachlich berücksichtigt. Der G-BA hat die Umsetzung in die Schutzimpfungs-Richtlinie am 03.09.2026 beschlossen. Dieser Beschluss tritt erst nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Vorsorge planen
Welche Untersuchungen stehen tatsächlich für Sie an?
Bringen Sie zu Ihrem Termin vorhandene relevante Vorbefunde und Ihren Impfpass mit. Wir prüfen gemeinsam, welche Früherkennungsuntersuchungen bereits erfolgt sind, was aktuell ansteht und welche Impfungen zu Ihrer persönlichen Situation passen.