Unsere Praxisabläufe

Eine gute Terminplanung hilft uns, Wartezeiten kurz zu halten und ausreichend Zeit für Ihr Anliegen einzuplanen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Terminen, Akutversorgung, Rezepten, Rückrufen und Ihrem Aufenthalt in unserer Praxis.

Vor Ihrem Praxisbesuch

Bitte vereinbaren Sie einen Termin

Bitte vereinbaren Sie vor jedem Praxisbesuch einen Termin. Das gilt für alle Anliegen, die einen persönlichen Kontakt erfordern – beispielsweise eine Untersuchung, eine Befundbesprechung oder eine Blutabnahme.

Für alle Terminarten, die wir online anbieten, zeigt das Buchungsportal das vollständige aktuell verfügbare Terminangebot. Telefonisch stehen für diese Terminarten keine zusätzlichen Termine zur Verfügung.

Bestimmte Terminarten können wir nicht direkt online zur Buchung freigeben, weil zunächst medizinische, organisatorische oder formale Voraussetzungen geprüft werden müssen. Diese Termine vereinbaren wir nach vorheriger Rücksprache.

Akut erkrankt?

Auch kurzfristige Beschwerden planen wir als Termin ein

Für akute Beschwerden stehen täglich kurzfristige Termine zur Verfügung. Bitte buchen Sie auch dafür möglichst online oder telefonisch.

Bitte kommen Sie nach Möglichkeit nicht unangemeldet. Durch die vorherige Terminvereinbarung können wir Ihren Besuch passend einplanen und unnötige Wartezeiten vermeiden.

Durch unser konsequentes Terminmanagement und Luftfilter in der gesamten Praxis möchten wir außerdem unnötige Kontakte und damit das Infektionsrisiko reduzieren.

Bei einer bestätigten Corona-Infektion beachten Sie bitte zusätzlich unsere Hinweise bei einer Corona-Infektion .

Nach der Anmeldung

Auf Wunsch können Sie draußen warten

Direkt vor unserem Praxiseingang befindet sich ein vollständig überdachter und sonnengeschützter Außenwartebereich mit mehreren Bänken.

Melden Sie sich zunächst wie gewohnt bei unserem Team an und sagen Sie uns anschließend kurz Bescheid, wenn Sie draußen warten möchten. So können wir Sie dort zuverlässig aufrufen.

Der Außenwartebereich kann insbesondere angenehm sein, wenn Sie Kontakte zu anderen Menschen möglichst vermeiden möchten oder Ihnen die Praxisräume beispielsweise bei Migräne zu hell sind.

Ohne Arzttermin vorbestellen

Rezepte, Verordnungen und Überweisungen

E-Rezepte

E-Rezepte stellen wir bei vorliegendem Versicherungsnachweis grundsätzlich noch am Tag der Bestellung aus.

Nach der Ausstellung können Sie das Rezept mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in einer Apotheke einlösen.

Überweisungen und andere Verordnungen

Überweisungen und andere Verordnungen liegen in der Regel am folgenden Werktag ab etwa 10 Uhr zur Abholung bereit.

Liegt uns für das aktuelle Quartal noch kein Versicherungsnachweis vor, können wir Ihre Bestellung bereits vorbereiten. Ausstellen können wir das E-Rezept beziehungsweise die Unterlagen, sobald uns der Versicherungsnachweis vorliegt.

Folgerezepte, Verordnungen und Überweisungen können Sie über unsere Online-Vorbestellung, per E-Mail oder telefonisch bestellen.

Rezepte, Überweisungen und Verordnungen vorbestellen

Ärztlicher Rückruf

Unsere Telefonsprechstunde

Manche ärztlichen Anliegen lassen sich telefonisch klären, ohne dass dafür ein zusätzlicher Praxisbesuch notwendig ist.

Hinterlassen Sie uns dafür bitte Ihre Rückrufnummer und den Grund Ihres Anrufs. Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt meldet sich üblicherweise mittags oder im Laufe des Abends.

Die Telefonsprechstunde eignet sich insbesondere für Fragen zu Laborwerten und für kürzere ärztliche Anliegen, die keine körperliche Untersuchung erfordern.

Zu unseren Kontaktmöglichkeiten

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Kann ich ohne Termin in die Praxis kommen?

Bitte vermeiden Sie unangemeldete Besuche nach Möglichkeit. Wenn Sie akut erkrankt sind, können Sie täglich einen kurzfristigen Akuttermin buchen. So können wir Ihren Besuch einplanen und unnötige Wartezeiten vermeiden.

Gibt es telefonisch zusätzliche Termine, wenn online nichts frei ist?

Bei den Terminarten, die wir online anbieten, sehen Sie im Buchungsportal das vollständige aktuell verfügbare Terminangebot. Telefonisch stehen für diese Terminarten keine zusätzlichen Termine zur Verfügung.

Bestimmte Terminarten vergeben wir bewusst erst nach vorheriger Rücksprache, weil zunächst medizinische, organisatorische oder formale Voraussetzungen geprüft werden müssen.

Wann kann ich mein E-Rezept einlösen?

Wenn uns für das aktuelle Quartal ein Versicherungsnachweis vorliegt, stellen wir das E-Rezept noch am Tag der Bestellung aus. Danach können Sie es mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. Ein Papierausdruck oder eine Abholung in der Praxis ist in der Regel nicht erforderlich.

Was passiert, wenn meine Gesundheitskarte noch nicht eingelesen wurde?

Wir können Ihre Bestellung bereits vorbereiten. Ausstellen dürfen wir das E-Rezept beziehungsweise die Unterlagen jedoch erst, wenn uns der Versicherungsnachweis für das aktuelle Quartal vorliegt – beispielsweise nach dem Einlesen Ihrer Gesundheitskarte oder durch eine Ersatzbescheinigung Ihrer Krankenkasse.

Wie erfahre ich meine Laborwerte und andere Befunde?

Bitte fragen Sie Untersuchungsergebnisse grundsätzlich selbst bei uns nach. Bei der Untersuchung können Sie gern erfragen, ab wann der Befund voraussichtlich vorliegt.

Bei erheblich auffälligen Befunden, bei denen aus ärztlicher Sicht eine zeitnahe Rückmeldung erforderlich ist, kontaktieren wir Sie aktiv. Eine routinemäßige persönliche Mitteilung jedes einzelnen Labor- oder Untersuchungsergebnisses ist jedoch nicht vorgesehen.

Bitte verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass ein ausbleibender Anruf automatisch bedeutet, dass sämtliche Befunde unauffällig sind. Melden Sie sich eigenständig bei uns, wenn Sie Ihre Ergebnisse erfragen oder besprechen möchten.

Kann ich außerhalb der Praxisräume warten?

Ja. Melden Sie sich zunächst wie gewohnt bei unserem Team an. Anschließend können Sie gern unseren überdachten und sonnengeschützten Außenwartebereich nutzen. Sagen Sie uns bitte kurz Bescheid, damit wir Sie dort zuverlässig aufrufen können.

Wie erhalte ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann ausgestellt werden, wenn wir nach ärztlicher Beurteilung feststellen, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit wegen einer Erkrankung nicht oder nur unter der Gefahr einer Verschlechterung ausüben können.

Ob dafür eine persönliche Vorstellung in der Praxis erforderlich ist, hängt von Ihren Beschwerden und der jeweiligen Situation ab. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns, wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.

Kann ich auch telefonisch krankgeschrieben werden?

In bestimmten Fällen ist eine telefonische Krankschreibung möglich. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie unserer Praxis bereits bekannt sind, keine schwere Symptomatik vorliegt und eine Videosprechstunde nicht möglich ist.

Eine telefonische Erstbescheinigung kann unter diesen Voraussetzungen für höchstens fünf Kalendertage ausgestellt werden. Ob eine telefonische Beurteilung medizinisch ausreicht, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Ein Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung besteht nicht.

Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

Bei gesetzlich Versicherten übermitteln wir die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber kann die erforderlichen Angaben anschließend bei der Krankenkasse elektronisch abrufen.

Sie müssen Ihren Arbeitgeber trotzdem selbst unverzüglich darüber informieren, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird.

Einen Ausdruck für Ihre eigenen Unterlagen können Sie bei Bedarf erhalten. Für bestimmte Personengruppen und besondere Konstellationen können weiterhin Papierbescheinigungen erforderlich sein.

Was muss ich bei einer Verlängerung meiner Krankschreibung beachten?

Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, ist eine erneute ärztliche Beurteilung erforderlich. Melden Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ablauf der bisherigen Bescheinigung bei uns.

Wurde die erste Arbeitsunfähigkeit ausschließlich telefonisch festgestellt und bestehen die Beschwerden weiter, ist für eine Folgebescheinigung grundsätzlich eine persönliche Untersuchung in der Praxis erforderlich.

Welche Form der erneuten Beurteilung im Einzelfall notwendig ist, entscheiden wir abhängig von Erkrankung, bisherigem Verlauf und den geltenden Voraussetzungen.

Führen Sie auch Hausbesuche durch?

Ja. Wenn Sie unsere Praxis aus medizinischen Gründen nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten aufsuchen können, kann ein Hausbesuch sinnvoll sein.

Bitte nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf und schildern Sie kurz den Grund für den gewünschten Hausbesuch. Wir beurteilen die medizinische Dringlichkeit und klären, ob ein Hausbesuch erforderlich ist und wann dieser eingeplant werden kann.

Hausbesuche sind nicht für lebensbedrohliche Notfälle vorgesehen. Bei Lebensgefahr wählen Sie bitte sofort 112.

Wohin wende ich mich außerhalb der Öffnungszeiten?

Bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, deren Behandlung nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten kann, erreichen Sie den hausärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

Bei Lebensgefahr oder einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte sofort 112. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Notdienst-Seite.

Passender Kontaktweg

Termin, Bestellung oder andere Nachricht?

Viele Anliegen lassen sich direkt online erledigen. Für alles Weitere finden Sie auf unserer Kontaktseite den passenden Weg zu unserer Praxis.

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